Laboratorien, CAISSE AUTONOME DE RETRAITE DES SAGES-FEMMES FRANÇAISES, autonomes System der freien Berufe, zuständig für Hebammen, CAISSES AUTONOMES DE RETRAITE ET DE PRÉVOYANCE DES INFIRMIERS, MASSEURS-KINESITHÉRAPEUTES, PÉDICURES-PODOLOGUES, ORTHOPHONISTES ET ORTHOPTISTES, autonomes System der freien Berufe, zuständig für Krankenschwestern und Krankenpfleger, Masseure, Bewegungstherapeuten, Fußpfleger, Sprecherzieher, Schieltherapeuten, CAISSE AUTONOME DE RETRAITE ET DE PRÉVOYANCE DES VÉTÉRINAIRES, autonomes System der freien Berufe, zuständig für Veterinärmediziner, CAISSE D’ALLOCATION VIEILLESSE DES AGENTS GÉNÉRAUX ET DES MANDATAIRES NON SALARIÉS DE L’ASSURANCE ET DE LA CAPITALISATION, autonomes System der freien Berufe, zuständig für Versicherungsgeneralagenten, selbständige Bevollmächtigte von Versicherungsunternehmen und -makler, CAISSE D’ASSURANCE VIEILLESSE DES EXPERTS-COMPTABLES ET DES COMMISSAIRES AUX COMPTES, autonomes System der freien Berufe, zuständig für zugelassene Wirtschafts- und Buchprüfer, Buchhalter, CAISSE INTERPROFESSIONNELLE DE PRÉVOYANCE ET D’ASSURANCE VIEILLESSE, autonomes System der freien Berufe, zuständig für freiberufliche Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Berater, Archäologen, Dolmetscher, Bauunternehmer, Vermessungsingenieure und Geometer, zugelassene Landwirtschafts- und Grundstückssachverständige, Programmierer, Techniker, Stenotypisten, technische Zeichner, Werkschutzleute, für Musikprofessoren, Künstler, Personen, die eine Lehrtätigkeit ausüben, Ausbilder, Privatlehrer und Erzieher, selbständige Reiseleiter, Piloten, Profisportler, Mannequins und Modells, Animateure, Zeitungskorrespondenten, autonomes System der freien Berufe, zuständig für Anwälte, CAISSE AUTONOME NATIONALE DE COMPENSATION D’ASSURANCES VIEILLESSE DES ARTISANS, autonomes System der selbständigen Handwerker, nationale Kasse, koordinierender Träger, zuständig für die Übersee-Dép. 2. 2 DBA ist anzuwenden, Mutualidad de Funcionarios de la Administración Civil del Estado, Zusatzsystem für Beamte der öffentl. BMF: Aufteilungsmaßstab für ausländische Sozialversicherungsbeiträge - Berücksichtigung für den Lohnsteuer- und Sonderausgabenabzug im Jahr 2012 Wie wir bereits in unserem Artikel vom 24.08.2011 berichtet hatten, hat sich der Abzug von Vorsorgeaufwendungen durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen seit dem 01.01.2010 … Zurück zur Übersicht. IX Abs. a EStG und des § 22 Nr. bestehenden Verpflichtung an ausländische Sozialversicherungsträger, die den ... Veranlagungszeitraum 2013 durch ein gesondertes BMF-Schreiben bekannt gegeben. Nach Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern hat dieser Rentenversicherungsträger folgende Anschriften mit getrennten Zuständigkeiten: Nur dieser Rentenversicherungsträger ist berechtigt, die erforderlichen Bescheinigungen für den Abzug von türkischen gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben sowie die in der Unterhaltserklärung geforderten Negativbescheinigungen für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 2. Die gesetzliche Rentenversicherung(RV) versichert in der Bundesrepublik Deutschland drei Arten von Risiken: 1. 18 Abs. 1 Z 4 lit. B. für Lehrer, Polizisten, Bedienstete öffentlicher Unternehmen, Militärpersonal, Beamte der Ministerial- und Kommunalverwaltung, Volksrentensystem für alle Einwohner, Abdeckung der Risiken Alter, Invalidität und Tod, über 60 verschiedene Rentenkassen für Arbeitnehmer, Selbständige, Seeleute, Gemeindeangestellte, Staatsbedienstete und Beschäftigte der Kirche, jeweilige Beschäftigtenrentensysteme, Abdeckung der Risiken Alter, Invalidität und Tod, CAISSE RÉGIONALE D’ASSURANCE MALADIE (außer CRAM Paris und CRAM Strasbourg), allgemeines System, Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenrenten, allgemeines System, Alters- und Hinterbliebenenrenten, Personen, die vor dem 01.07.1946 oder zuletzt in den Dép. 19 Abs. Die für 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG. "Bei den begünstigten Versicherungen muss es sich nicht unbedingt nur um deutsche handeln. 19 Abs. Die gesetzliche Rentenversicherung(RV) versichert in der Bundesrepublik Deutschland drei Arten von Risiken: 1. DOK . bei Erwerbsunfähigkeit gezahlt werden und als Entgeltersatzleistung der Lebensunterhaltssicherung dienen. XIII DBA (Öffentlicher Dienst) ist anzuwenden, ca. Die verminderte Erwerbsunfähigkeit durch eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Beitrag eines inländischen Arbeitgebers, den dieser an eine ausländische Rentenversicherung zahlt, ist dem Arbeitnehmer zuzurechnen, wenn die Abführung auf vertraglicher und nicht auf gesetzlicher Grundlage erfolgte (BFH vom 18. 3 EStG zu berücksichtigen sind. Diese greift entweder bei verminderter oder bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit des Beitragszahlers. Das BMF hat eine Übersicht über ausländische gesetzliche Rentenversicherungen i. S. des § 10 Abs. Die Neuregelungen zur Besteuerung der Alterseinkünfte ab dem Jahre 2005 und die Folgen aus den bis zum Jahre 2040 laufenden Übergangsregelungen bis zum vollständigen Vollzug einer nachgelagerten Besteuerung, führen zu jährlichen Änderungen beim Eintritt in den Altersruhestand. Vielmehr sei der Großteil der Renten in andere Staaten an ausländische Versicherte überwiesen worden. BMF Amtliches Einkommensteuer-Handbuch Menü. OFD Frankfurt/M. Ziel der Bundesregierung ist daher, die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, im Folgenden kurz "Altersrente" genannt, dauerhaft auf eine solide Finanzgrundlage zu stellen und nachhaltig zu 2 Buchstabe a EStG und des § 22 Nr. Mit Urteil vom 27.09.2007 (2 K 53/07) hat das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht die Verwaltungsauffassung bestätigt und entschieden, dass auch eine ausländische Rente aus einem gesetzlichen Rentenversicherungssystem unter die Regelung des § 22 Nr. OFD Münster 17.09.2008 S 2255 - 53 - St 22 - 31. Deutschland besitzt nach dem DBA Deutschland/Schweiz das Besteuerungsrecht (Auffangnorm des Art. Die Neuregelungen zur Besteuerung der Alterseinkünfte ab dem Jahre 2005 und die Folgen aus den bis zum Jahre 2040 laufenden Übergangsregelungen bis zum vollständigen Vollzug einer nachgelagerten Besteuerung, führen zu jährlichen Änderungen beim Eintritt in den Altersruhestand. Das gilt ebenso für den Fall der Arbeitslosigkeit, wenn die Pflichtversicherung in der ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung fortbesteht. 24.08.2011. ... der Gruppe 2 ergeben, als Beiträge zur gesetzlichen (ausländischen) ... (ausländische) Rentenversicherung zu berücksichtigen, wenn der Beitrag einen Arbeitnehmeranteil enthält und somit grundsätzlich zu einem Sonderausgabenabzug führen kann. Beitragspflicht für ausländische Renten. Bezeichnung), System für soziale Sicherheit in Übersee und für ehemals im Belgisch-Kongo und Ruanda-Urundi beschäftigte Personen (flämische Bezeichnung), Beamtenversorgungsträger für die vom Finanzministerium verwalteten Systeme (frz. Durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) vom 26.6.2001 (BStBl I 2001, 420) wird eine stufenweise staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge eingeführt (Riester-Rente). Bei der Anwendung des deutschen Steuerrechts sei stets eine rechtsvergleichende Qualifizierung der ausländischen Einkünfte nach deutschem Recht vorzunehmen. XII Abs. 1 Satz 3 a) aa) EStG. 1 Z 4 lit. Bezeichnung), Rijksinstituut voor de Sociale Verzekeringen der Zelfstandigen, Alters- und Hinterbliebenenrentensystem für Selbständige (flämische Bezeichnung), Institut National d’Assurance Maladie-Invalidité, Invaliditätsrentensystem für Arbeiter, Angestellte, Selbständige und Bergleute (frz. Hier erfahren Sie, welche Konsequenzen das hat und in welchen Fällen diese Regelung greift. Aktuelle Nachrichten zum Rentengesetz im Überblick. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 6 EStG), vgl. Also beispielsweise Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, ... (BMF) veröffentlicht jährlich eine Übersicht, ... Bei ausländischen Renten muss man immer das jeweilige Land und das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Ländern betrachten. . 75, 77, 78, 91, 92, 93, 94, 95) beschäftigt waren, CAISSE NATIONALE D’ASSURANCE VIEILESSE DES TRAVAILLEURS SALARIÉS, allgemeines System, Alters- und Hinterbliebenenrenten, Wohnsitz in den Dép. 2 Buchstabe a EStG und des § 22 Nr. Beiträge an ausländische Sozialversicherungsträger sind nicht zu bescheinigen. … Die Höhe richtet sich dabei nach dem monatlich entrichteten Beitrag und nach der Dauer der Einzahlung. Die Austrittsleistung kann gemäß § 34 Abs. Von dem verbleibenden Betrag wird mit dem entsprechenden Prozentsatz der Besteuerungsanteil ermittelt. 24c Satz 2 EStG . Wenn die Beitragszahlung an den ausländischen Sozialversicherungsträger in Form von einheitlichen Sozialversicherungsbeiträgen (sog. Danach ist die Rente in ausländischer Währung zunächst in Euro umzurechnen. 1 Satz 3 Buchst. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG, BFH mit Urteil vom 23.10.2013 – X R 33/10. Die Arbeitswelt wird immer internationaler und mit ihr die Alterssicherung. Einsprüche gegen die Berücksichtigung ausländischer gesetzlicher Renten mit dem Besteuerungsanteil, III. 973, allgemeines System, Abdeckung der Risiken Alter, Invalidität und Tod, Sonderzuständigkeit für das Dép. BStBl 2014 II, 103 – in Bezug auf eine Austrittsleistung, die von einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse nach dem 31.12.2004 ausgezahlt wurde, bestätigt. 1 Nr. 54 berufsgruppenspezifische Rentenkassen, Abdeckung der Risiken Alter, Tod und Invalidität für alle Erwerbstätigen, Istituto Nazionale della Previdenza Sociale, Allgemeines Rentensystem, Abdeckung der Risiken Alter, Invalidität und Tod, Italien, wenn Empfänger italienischer Staatsangehöriger ist ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein, Istituto Nazionale di Previdenza per i Dipendenti dell’Amministrazione Pubblica, Italien, außer der Empfänger besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und ist nicht italienischer Staatsbürger, Ente Nazionale di Previdenza e Assistenza per Lavoratori dello Spettacolo, Sondersystem für Angehörige der künstlerischen Berufe, Arbeitnehmer der Bühnen, Istituto Nazionale di Previdenza dei Giornalisti Italiani „Giovanni Amendola”, Ente Nazionale di Previdenza ed Assistenza dei Medici e degli Odontoiatri, Ente Nazionale di Previdenza e Assistenza Farmacisti, Ente Nazionale di Previdenza ed Assistenza dei Veterinari, Cassa Nazionale di Previdenza e Assistenza in favore di Infermieri, Assistenti Sanitari, Vigilatrici d’Infanzia, Selbständigensondersystem für Krankenpfleger, medizinisches Hilfspersonal, Kinderkrankenschwestern, Cassa Nazionale di Previdenza e Assistenza per gli Ingegneri ed Architetti Liberi Professionisti, Selbständigensondersystem für Ingenieure und Architekten, Cassa Italiana Previdenza ed Assistenza dei Geometri Liberi Professionisti, Cassa Nazionale di Previdenza e Assistenza Forense, Selbständigensondersystem für Rechtsanwälte, Cassa Nazionale di Previdenza e Assistenza dei dottori Commercialisti, Selbständigensondersystem für Diplomkaufleute, Associazione Cassa Nazionale di Previdenza ed Assistenza a favore dei Ragionieri e Periti Commerciali, Selbständigensondersystem für Buch- und Wirtschaftsprüfer, Ente Nazionale di Previdenza e Assistenza per i Consulenti del Lavoro, Selbständigensondersystem für Sozialrechtsberater, Fondo Nazionale di Previdenza per i lavoratori delle imprese di spedizione corrieri e delle Agenzie marittime raccomandatarie e mediatori marittimi, Selbständigensondersystem für Zollagenten, Ente Nazionale di Previdenza e di Assistenza a favore dei Biologi, Ente Nazionale di Previdenza per gli Addetti e per gli Impiegati in Agricoltura, Selbständigensondersystem für Agrartechnologen und staatlich geprüfte Landwirte, Ente Nazionale di Assistenza per gli Agenti e Rappresentanti di commercio, Selbständigensondersystem für Reiseagenten und Handelsvertreter, Ente di Previdenza dei Periti Industriali, Selbständigensondersystem für Industriesachverständige, Ente di Previdenza ed Assistenza Pluricategoriale, Selbständigensondersystem für Versicherungswirtschaftler, Chemiker, Diplomlandwirte, Diplomforstwirte, Geologen, Allgemeines Rentensystem für Arbeitnehmer, Selbständige und Nichterwerbstätige, Genossenschaftliches Rentensystem für Staatsbeamte, Deutschland, außer Art.