Alleinerziehende, die ihr Kind daheim betreuen, haben es oft schwer, diese Arbeit mit einem Job zu vereinbaren. Das ändert sich mit der BGH-Entscheidung nicht nur für die Zukunft. Bei den Kosten der auswärtigen Kinderbetreuung taucht immer die Frage auf, ob diese dem > Bedarf des Kindes oder der Erwerbstätigkeit der Eltern dienen. Das an Epilepsie leidende Kind, vertreten durch die alleinerziehende Mutter, begehrte vom Vater zusätzlichen Unterhalt für die Betreuungskosten in der Kindertagesstätte. Üblicherweise werden die Kosten im Verhältnis des jeweiligen Einkommens über … Kindergarten besucht. Es handelt sich also um einen Bedarf des Kindes, der zusätzlich zum Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen ist. Die Frage, ob Betreuungskosten als Mehrbedarf des Kindes oder als berufsbedingte Aufwendungen des betreuenden Elternteils zu qualifizieren sind, erlangt im Wesentlichen erst dann Bedeutung für den unterhaltspflichtigen Elternteil, wenn er keinen Unterhalt mehr an den betreuenden Elternteil zahlen muss. Grundsätzlich sind Betreuungskosten Mehrbedarf des Kindes, die von den Eltern anteilig im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu tragen sind. Der BGH gab dem Begehren statt und änderte damit seine bisherige Rechtsprechung. Die Mutter erhält ausreichend Unterhalt, um sich beteiligen zu können. Altes Urteil: Der Vater muss nur bei Ganztagsbetreuung helfenNeues Urteil: Der Vater muss helfen!Kosten werden auch geteilt Das neue Unterhaltsrecht vom 01.01.2008 sichert alleinerziehenden Müttern einen Anspruch auf Unterhalt bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Bisher bekamen Kinder für einen Halbtagsplatz im Regelkindergarten keinen zusätzlichen Unterhalt vom getrennt lebenden oder geschiedenen Vater. Die Betreuungskosten für den Kindergarten können als Mehrbedarf geltend gemacht werden. Kindergartenkosten - wer muss sich beim Unterhalt wie beteiligen . Kindergartenkosten, also Kosten für die Betreuung eines Kindes außer Haus sind nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 2009, 1816 = FamRZ 2009, 962) Mehrbedarf des Kindes.Kindergartenkosten - im normalen Unterhalt nicht … Die Unterhaltsverpflichteten beteiligen sich zusätzlich zum Unterhalt an den Elternbeiträgen für den Kindergarten. Geht der Sprössling in den Kindergarten, sehen die Dinge anders aus. von dem Steuerpflichtigen darüber hinaus getragenen Kosten abzugsfähig. Weitere Infos zum Thema Kindesunterhalt und zum Thema Unterhalt allgemein Aus den Hortkosten sind jedoch die Kosten für die Verpflegung des Kindes im Kindergarten herauszurechnen. Werden daher Betreuungskosten durch einen Zuschuss des Arbeitgebers übernommen, sind nur die tatsächlich von der bzw. Diese sind nach Ansicht des BGH schon durch die normalen Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle abgedeckt und müssen deshalb nicht noch einmal extra gezahlt werden. Die Betreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen ( z.B. Dabei muss beachtet werden, dass die Verpflegungskosten nicht als Mehrbedarf gelten, sondern lediglich die Betreuungskosten. Der Grund liegt darin, dass die Betreuung im Kindergarten pädagogischen Zwecken dient. Über die drei Jahre hinaus gibt es dennoch die Möglichkeit einer der Verlängerung des Unterhalts. Auch rückwirkend können Nachzahlungen für Betreuungskosten gefordert werden. Wieso unterscheidet der Bundesgerichtshof bei den Kosten für Schulhort und Kindergarten?