Urteile zu § 15 Abs 3 SGB XI â Urteilsdatenbank von JuraForum.de Entscheidungen und Beschlüsse zu § 15 Abs 3 SGB XI SG-FREIBURG â Urteil, S 12 R 978/07 vom 04.11.2010 Abs. In jedem Modul werden die jeweils erreichbaren Summen aus Einzelpunkten nach den in Anlage 2 festgelegten Punktbereichen gegliedert. SGB XII gesetzlich geregelt. a SGB IV und § 129a Abs. (5) 1Bei der Begutachtung sind auch solche Kriterien zu ber�cksichtigen, die zu einem Hilfebedarf f�hren, f�r den Leistungen des F�nften Buches vorgesehen sind. 3Krankheitsspezifische Pflegema�nahmen sind Ma�nahmen der Behandlungspflege, bei denen der behandlungspflegerische Hilfebedarf aus medizinisch-pflegerischen Gr�nden regelm��ig und auf Dauer untrennbarer Bestandteil einer pflegerischen Ma�nahme in den in � 14 Absatz 2 genannten sechs Bereichen ist oder mit einer solchen notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang steht. ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. entgegen § 50 Abs. Kindesunterhalt: Berücksichtigung des Pflegegelds im Rahmen der Unterhaltspflicht. 4" durch die Angabe ⧠61 Satz 2" ersetzt. Punktbereich 1: geringe Beeintr�chtigungen der Selbst�ndigkeit oder der F�higkeiten. Punktbereich 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Die Elterneigenschaft ist in geeigneter Form gegenüber der beitragsabführenden Stelle, von Selbstzahlern gegenüber der Pflegekasse, nachzuweisen, sofern diesen die Elterneigenschaft nicht bereits aus anderen Gründen bekannt ist. (6) Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflegegrad durch einen Vergleich der Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit und ihrer Fähigkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt. In jedem Modul sind für die in den Bereichen genannten Kriterien die in Anlage 1 dargestellten Kategorien vorgesehen. § 85 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... 84 Abs. Tatsachen, über die die Agentur für Arbeit nach § 9a Satz 2 Nummer 2 des Dritten Buches unterrichtet wird, müssen von ihr nicht erneut festgestellt werden, es sei denn, es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass sich eingliederungsrelevante Veränderungen ergeben haben. 2 Nr. 2 und des § 1611 Abs. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. 3 Satz 2, Abs. Den Modulen 2 und 3 ist ein gemeinsamer gewichteter Punkt zuzuordnen, der aus den höchsten gewichteten Punkten entweder des Moduls 2 oder des Moduls 3 besteht. 4 Nr. 10. Soziale Pflegeversicherung - Pflegestufe II - Pflegegeld - Pflegebeihilfe - ... Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab). 1 Satz 3 und § 116b Abs. Gliederungs-Nr. dejure.org Übersicht SGB XI Abs./Nr./Satz hervorheben Rechtsprechung zu § 4 SGB XI ... OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - 1 A 2712/19. Vertrag nach § 112 Abs. Bei den Leistungen nach § 37 Abs. 1 SGB V (die verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung nach §135a Abs. 1.448 Entscheidungen zu � 15 SGB XI in unserer Datenbank: Soziale Pflegeversicherung - Ermittlung der Pflegestufe - Grundpflegebedarf - ... Soziale Pflegeversicherung - Ermittlung der Pflegestufe - Hilfebedarf eines ... Umsatzsteuerfreiheit eines Hausnotrufsystems und von Betreuungsleistungen in ... Steuerbefreiung f�r Pflege des Erblassers - Ermittlung der H�he des anzusetzenden ... Begriff der Pflegeleistung in � 13 Abs. 8. 2Den Modulen 2 und 3 ist ein gemeinsamer gewichteter Punkt zuzuordnen, der aus den h�chsten gewichteten Punkten entweder des Moduls 2 oder des Moduls 3 besteht. 1 Nr. (3) Zur Ermittlung des Pflegegrades sind die bei der Begutachtung festgestellten Einzelpunkte in jedem Modul zu addieren und dem in Anlage 2 festgelegten Punktbereich sowie den sich daraus ergebenden gewichteten Punkten zuzuordnen. 1 Satz 2 SGB XI. ... Pflegebedürftige Kinder im Alter bis zu 18 Monaten werden abweichend von den Absätzen 3, 4 und 6 Satz 2 wie folgt eingestuft: 1. 3 Satz 1 Nr. Art. 4 SGB XI - hauswirtschaftliche Versorgung ist hingegen in der Praxis gering, da die Mindestzeiten - 90 Minuten (Pflegestufe 1) - 3 Stunden (Pflegestufe 2) - 5 Stunden (Pflegestufe 3) gemäß § 15 Abs. § 31 Absatz 3 Satz 5 SGB V, 15. das Verfahren für Beitritte zum Rahmenvertrag (§ 129 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB II ⦠4Den Kategorien werden in Bezug auf die einzelnen Kriterien pflegefachlich fundierte Einzelpunkte zugeordnet, die aus Anlage 1 ersichtlich sind. § 24b wird wie folgt geändert: a) In ... auf Überweisung aus demselben Kalendervierteljahr erfolgt, als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 2 Nachtragslieferung, Stand: September 1997 P (3) Eine Verlegung liegt nicht vor, wenn zur Mitbehandlung ein anderes Krankenhaus in Anspruch genommen wird und der Patient am selben Tag, spätestens jedoch innerhalb von 1 Satz 3 Nr. über das Verfahren der Direktzahlung der sozialen Pflegeversicherung nach § 33 Absatz 1 Nr. (4) Keine Pflegeeinrichtungen im Sinne des Absatzes 2 sind ... wann die in Absatz 4 Nummer 3 Buchstabe c in der ab dem 1. 1 Satz 1 Nr. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen mit 20 Prozent. 3 Satz 1 4 Nr. Erstes Kapitel. Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument. 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 3 bis 6 (neu) 4 Punktbereich 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, Punktbereich 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten und. Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne von § 45a Abs. Bew�ltigung von und selbst�ndiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen mit 20 Prozent. (2) 1Das Begutachtungsinstrument ist in sechs Module gegliedert, die den sechs Bereichen in � 14 Absatz 2 entsprechen. Den Kategorien werden in Bezug auf die einzelnen Kriterien pflegefachlich fundierte Einzelpunkte zugeordnet, die aus Anlage 1 ersichtlich sind. 1 Satz 1 Nr. 05/2011 über Umsetzung des § 24 Abs. Gesetz f�r bessere und unabh�ngigere Pr�fungen (MDK-Reformgesetz), Drittes Gesetz zur St�rkung der pflegerischen Versorgung und zur �nderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegest�rkungsgesetz), Zweites Gesetz zur St�rkung der pflegerischen Versorgung und zur �nderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegest�rkungsgesetz), Gesetz zur St�rkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsst�rkungsgesetz - GKV-WSG). 2 Nr. Juli 2017 (BGBl. Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend. (2) 1Das Begutachtungsinstrument ist in sechs Module gegliedert, die den sechs Bereichen in § 14 Absatz 2 entsprechen. 12. 1, Satz 2 SGB V i.V.m. Erstes Kapitel. Auf der Basis der erreichten Gesamtpunkte sind pflegebedürftige Personen in einen der nachfolgenden Pflegegrade einzuordnen: ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. 3 Satz 1 Nr. Punktbereich 0: keine Beeintr�chtigungen der Selbst�ndigkeit oder der F�higkeiten. Krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen sind Maßnahmen der Behandlungspflege, bei denen der behandlungspflegerische Hilfebedarf aus medizinisch-pflegerischen Gründen regelmäßig und auf Dauer untrennbarer Bestandteil einer pflegerischen Maßnahme in den in § 14 Absatz 2 genannten sechs Bereichen ist oder mit einer solchen notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang steht. (3) Die Leistungserbringung erfolgt nach den Vorgaben des jeweiligen Leistungsrechts (SGB XI, SGB XII, SGB IX nF). 1,2 und 3 Packungsgrößenverord¬ ARTIKEL 1 - ÄNDERUNG DES FÜNFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH 4 Nr.5 - § 137g Abs. SGB XI Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung. Inhaltsverzeichnis. 6 a) aa) - § 140a, Abs. 2 eine Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt, ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 4: schwerste Beeintr�chtigungen der Selbst�ndigkeit oder der F�higkeiten. 1 SGB V NRW 11.1 5 2. sind geeignet zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45b Abs. 2In jedem Modul sind für die in den Bereichen genannten Kriterien die in Anlage 1 dargestellten Kategorien vorgesehen. Gewährung einer Bekleidungshilfe für Personen in stationären Einrichtungen nach § 35 Abs. 6 SGB XI im Rahmen einer Pflegeberatung auch über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen zu informieren. ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 2. ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 3. ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 4. ab 70 bis 100 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 5. ab 90 bis 100 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 5: schwerste Beeintr�chtigungen der Selbst�ndigkeit oder der F�higkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. 4 und 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch â Gesetzliche Unfallversicherung â (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Da praktisch alle[1] Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung budgetiert sind, muss die Sozialhilfe aufgrund des Grundrechts auf Schutz der Menschenwürde den anderweitig ungedeckten Bedarf an Pfl⦠2 SGB XII; Rundschreiben I Nr. ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 3: schwere Beeintr�chtigungen der Selbst�ndigkeit oder der F�higkeiten. I S. 2575) geändert worden ist, in der nach § 33 Absatz 5 Satz 3 Pflegeberufegesetz (PflBG) i.V.m. (6) 1Bei pflegebed�rftigen Kindern wird der Pflegegrad durch einen Vergleich der Beeintr�chtigungen ihrer Selbst�ndigkeit und ihrer F�higkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt. Der Medizinische Dienst Bund konkretisiert in den Richtlinien nach § 17 Absatz 1 die pflegefachlich begründeten Voraussetzungen für solche besonderen Bedarfskonstellationen. 1 Satz 3 Nr. August 1996, BGBl. ... 3. entgegen § 50 Abs. 3 Elftes Buch) a) 80 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn er ... 14 Stunden in der Woche gepflegt wird, 2. 4 SGB XI. 3 Nr. Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung in Deutschland zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. 5In jedem Modul werden die jeweils erreichbaren Summen aus Einzelpunkten nach den in Anlage 2 festgelegten Punktbereichen gegliedert. ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. 3Die Kategorien stellen die in ihnen zum Ausdruck kommenden verschiedenen Schweregrade der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten dar. § 45c Abs. (1) Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). 2 Satz 2 und Abs. Abs. 3, der §§ 1579, 1603 Abs. 8Die Module des Begutachtungsinstruments werden wie folgt gewichtet: (3) 1Zur Ermittlung des Pflegegrades sind die bei der Begutachtung festgestellten Einzelpunkte in jedem Modul zu addieren und dem in Anlage 2 festgelegten Punktbereich sowie den sich daraus ergebenden gewichteten Punkten zuzuordnen. dejure.org Übersicht SGB XI Abs./Nr./Satz hervorheben Rechtsprechung zu § 13 SGB XI ... LSG Sachsen, 15.09.2020 - L 8 SO 70/16; OLG Stuttgart, 03.08.2017 - 16 UF 118/17. Mai 1994, BGBl. Inhaltsverzeichnis. 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder entgegen § 50 Abs. Urteile zu § 14 Abs 4 SGB XI â Urteilsdatenbank von JuraForum.de Entscheidungen und Beschlüsse zu § 14 Abs 4 SGB XI BAYERISCHES-LSG â Urteil, L 19 R 766/11 vom 29.09.2014 1, neuer Satz 3 4 Nr. Text § 121 SGB XI a.F. 3 Satz 2 SGB XI . Hilfe zur Pflege ist Teil der Sozialhilfe und in den §§ § 61 ff. Satz 1 gilt nicht für Eltern im Sinne des § 56 Abs. Aus den gewichteten Punkten aller Module sind durch Addition die Gesamtpunkte zu bilden. 3 Nr. Beihilfe Aufwendungen Erstattungsfähigkeit Beihilfeausschluss persönliche ... BSG, 26.09.2019 - B 3 P 1/18 R. 51. über die Zahlung und Abrechnung des Finanzierunganteils der privaten Versicherungsunternehmen, die die private Pflegepflichtversicherung durch- 11. ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 1: geringe Beeintr�chtigungen der Selbst�ndigkeit oder der F�higkeiten. Die Maßstäbe und Grundsätze für die Pflegeberatung werden durch die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur einheitlichen Durchführung der Pflegebera-tung nach § 7a SGB XI vorgegeben. 2 Nr. 6a Satz 5 SGB XI â Verfahren zur Feststellung der 3 Satz 1 wird die Angabe ⧠39 Abs. ab 90 bis 100 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. 3Die Kategorien stellen die in ihnen zum Ausdruck kommenden verschiedenen Schweregrade der Beeintr�chtigungen der Selbst�ndigkeit oder der F�higkeiten dar. 6 a) bb) - § 140a, Abs. Neugefasst durch G vom 21. Dies gilt auch für krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen. (5) Bei der Begutachtung sind auch solche Kriterien zu berücksichtigen, die zu einem Hilfebedarf führen, für den Leistungen des Fünften Buches vorgesehen sind. Bei der häuslichen Krankenpflege im Allgemeinen und damit auch bei der Sicherungspflege handelt es sich um eine Rechtsanspruchsleistung und um eine Sachleistung. 3 Satz 1 Nr. in den Fällen des § 1361 Abs. 3 Satz 1 Nr. (1) 1Pflegebed�rftige erhalten nach der Schwere der Beeintr�chtigungen der Selbst�ndigkeit oder der F�higkeiten einen Grad der Pflegebed�rftigkeit (Pflegegrad). (7) Pflegebedürftige Kinder im Alter bis zu 18 Monaten werden abweichend von den Absätzen 3, 4 und 6 Satz 2 wie folgt eingestuft: ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 2. ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 3. ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 4. ab 70 bis 100 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 5. Die Kategorien stellen die in ihnen zum Ausdruck kommenden verschiedenen Schweregrade der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten dar. ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 2: erhebliche Beeintr�chtigungen der Selbst�ndigkeit oder der F�higkeiten. Anlage 2 SGB XI (zu § 15) Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte) ... (§ 15 Abs. dejure.org Übersicht SGB XI Abs./Nr./Satz hervorheben Rechtsprechung zu § 105 SGB XI § 104 Pflichten der Leistungserbringer § 105 Abrechnung pflegerischer Leistungen § 106 Abweichende Vereinbarungen § 106a Mitteilungspflichten § 106b Finanzierung der Einbindung der ⦠4 PflBG sowie . - 16 - ... Art. kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen zusammen mit 15 Prozent. Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Ermittlung des Grades der Pflegebed�rftigkeit, Begutachtungs-, Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund; Richtlinien der Pflegekassen, Verfahren zur Feststellung der Pflegebed�rftigkeit, Fachliche und wissenschaftliche Begleitung der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebed�rftigkeit, Die neuesten Entscheidungen zur COVID-19-Pandemie, LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2010 - L 15 P 55/09, FG Baden-W�rttemberg, 06.07.2012 - 11 K 4190/11, SG Karlsruhe, 10.09.2019 - S 11 P 1068/18, Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI), F�nftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V), Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI), Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII), Sozialgesetzbuch (SGB) Zw�lftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII), Zweites Kapitel - Leistungsberechtigter Personenkreis (��. Die Bedeutung der Verrichtungen gemäß § 14 Abs. ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Die Elterneigenschaft ist in geeigneter Form gegenüber der beitragsabführenden Stelle, von Selbstzahlern gegenüber der Pflegekasse, nachzuweisen, sofern diesen die Elterneigenschaft nicht bereits aus anderen Gründen bekannt ist. Dies ergibt sich für die niedrigschwelligen Betreuungsangebote (§ 45b Abs 1 Satz 6 Nr 4 iVm § 45c Abs 1 Satz 1 SGB XI) unmittelbar aus dem Gesetz (§ 45c Abs 3 Satz 1 SGB XI) und ist ansonsten der Gesetzesbegründung zum PflEG zu entnehmen (BT-Drucks 14/6949, S 17). Punktbereich 2: erhebliche Beeintr�chtigungen der Selbst�ndigkeit oder der F�higkeiten, Punktbereich 3: schwere Beeintr�chtigungen der Selbst�ndigkeit oder der F�higkeiten und. 4Auf der Basis der erreichten Gesamtpunkte sind pflegebed�rftige Personen in einen der nachfolgenden Pflegegrade einzuordnen: (4) 1Pflegebed�rftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, au�ergew�hnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, k�nnen aus pflegefachlichen Gr�nden dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn ihre Gesamtpunkte unter 90 liegen. 4 Satz 4 SGBV unter Beachtung der Ergebnisse nach § 137a Abs. Normtyp: Gesetz § 15 SGB XI â Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument. I S. 1254), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Erstes Kapitel. Punktbereich 4: schwerste Beeintr�chtigungen der Selbst�ndigkeit oder der F�higkeiten. 2Im �brigen gelten die Abs�tze 1 bis 5 entsprechend. SGB XI Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung. : 1, § 4, Absatz 10 KHEntgG - Hebammenstellen-Förderungsprogramm . 3 Satz 1 wird die Angabe ⧠39 ... 24 Abs. 2a Satz 3 Nr. 9 ErbStG - Sch�tzung der ... Keine Merkzeichen bei nicht epileptischen, psychogenen Anf�llen. 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder entgegen § 50 Abs. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit 15 Prozent. 1 Nr. Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. 1 bis 3 SGB XI zumeist unstreitig erreicht werden Abs. - nach § 137 Abs. 3 und Abs. 4Den Kategorien werden in Bezug auf die einzelnen Kriterien pflegefachlich fundierte Einzelpunkte zugeordn⦠2 SGB V ist grundsätzlich eine Regelleistung. (4) Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn ihre Gesamtpunkte unter 90 liegen. 1 Nrn. : 860-11. I S. 1014) § 15 ... Pflegebedürftige Kinder im Alter bis zu 18 Monaten werden abweichend von den Absätzen 3, 4 und 6 Satz 2 wie folgt eingestuft: 1. 3 § 18 Abs. Punktbereich 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. § 44 Abs. 16. die Regelungen für die Verwendung der elektronischen Verordnung (§ 129 Absatz 4a SGB V) § 2 Definitionen (1) N-Bezeichung: Packungsgrößenkennzeichen gemäß § 1 Absatz 1 Nr. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Inhaltsverzeichnis. 2Der Medizinische Dienst Bund konkretisiert in den Richtlinien nach � 17 Absatz 1 die pflegefachlich begr�ndeten Voraussetzungen f�r solche besonderen Bedarfskonstellationen. 1 und 2 SGB II; Gewährung einmaliger Leistungen nach § 24 Abs. In § 24 Abs. ... Mai 1994, BGBl. 2 SGB V). 1 und 2 SGB V sowie die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes 2, §115b Abs. Die Sicherungspflege nach § 37 Abs. Pflegekasse bei Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI, Anbietern eines anerkannten Angebots zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI § 4 Abs. 6Die Summen der Punkte werden nach den in ihnen zum Ausdruck kommenden Schweregraden der Beeintr�chtigungen der Selbst�ndigkeit oder der F�higkeiten wie folgt bezeichnet: 7Jedem Punktbereich in einem Modul werden unter Ber�cksichtigung der in ihm zum Ausdruck kommenden Schwere der Beeintr�chtigungen der Selbst�ndigkeit oder der F�higkeiten sowie der folgenden Gewichtung der Module die in Anlage 2 festgelegten, gewichteten Punkte zugeordnet. 1 und 3 Buchst. 1 Nr. (2) Das Begutachtungsinstrument ist in sechs Module gegliedert, die den sechs Bereichen in § 14 Absatz 2 entsprechen. (7) Pflegebed�rftige Kinder im Alter bis zu 18 Monaten werden abweichend von den Abs�tzen 3, 4 und 6 Satz 2 wie folgt eingestuft: Fassung aufgrund des Gesetzes f�r bessere und unabh�ngigere Pr�fungen (MDK-Reformgesetz) vom 14.12.2019 (BGBl. SGB XI Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung. 4 SGB XI und des Umwandlungsanspruchs nach § 45a Abs. 2 - Disease Management Programme, ergänzender Satz 4 Nr. 2Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begr�ndeten Begutachtungsinstruments ermittelt. 2Dies gilt auch f�r krankheitsspezifische Pflegema�nahmen. I S. 2789), in Kraft getreten am 01.01.2020 Gesetzesbegr�ndung verf�gbar. 1 Nr. Die Summen der Punkte werden nach den in ihnen zum Ausdruck kommenden Schweregraden der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten wie folgt bezeichnet: Punktbereich 0: keine Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Die Leistungserbringer haben das Leistungsgeschehen 3 und Abs. 2 Sätze 4 und 5 SGB V handelt es sich hingegen um eine Mehrleistung, da diese Leistung von jeder Krankenkasse in ihrer Satzung geregelt werden und damit von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein kann. 2In jedem Modul sind f�r die in den Bereichen genannten Kriterien die in Anlage 1 dargestellten Kategorien vorgesehen. in der Fassung vom 01.01.2017 (geändert durch Artikel 1 G. v. 23.12.2016 BGBl. 3 d) § 140a Absatz 3 SGB V â Besondere Versorgung (Vertragsgegenstand) - 15 - Artikel 2 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) ..... - 16 - Artikel 2, Nr. 6 b) aa) - § 140a, Abs. 3Aus den gewichteten Punkten aller Module sind durch Addition die Gesamtpunkte zu bilden.